Offertgarantie

Instrument, was vom Käufer als Sicherheit bei Ausschreibungen eingesetzt werden kann. Als Käufer erhalten die Sicherheit, dass der Anbieter bei einem Zuschlag den Auftrag annimmt und ausführt.

Ihre Vorteile

Bei Ausschreibungen ist es oft Bedingung, dass der Anbieter zusammen mit seinem Angebot auch eine Bankgarantie übergeben muss. Diese deckt das Risiko ab, dass der Anbieter – obwohl er den Zuschlag erhalten hat – nicht zu seiner Offerte steht, das heisst, beispielsweise den Vertrag nicht unterschreibt, oder die vorgesehene(n) Garantie(n) nicht einreicht. Der Garantiebetrag soll jene Kosten abdecken, die dadurch entstehen, dass in einem solchen Fall die Ausschreibung eventuell wiederholt werden muss.

Konditionen und Preise

Preise Konditionen und Preise (PDF)
Zu beachten
  • Verlust des Garantiebetrags, wenn die Garantie vom Anbieter widerrechtlich in Anspruch genommen wird («unfair calling»)
  • Regulatorische Einschränkungen
Ihre Sparringpartnerin für alle Unternehmensthemen

In einem offenen Dialog reden wir mit Ihnen über Ihre Ziele, Motivation und Wünsche und finden gemeinsam die beste Lösung für Sie und Ihr Unternehmen.


Ihre Ansprechpartner
Beatrice
Bossart
Beatrice Bossart
Expertin Trade Finance
Irene
Braun
Irene Braun
Expertin Trade Finance
Christian
Amrein
Christian Amrein
Experte Trade Finance
Agnieszka
Jäger
Agnieszka Jäger
Expertin Trade Finance