Nachfolgeregelung und private Vorsorge

Was bei Unternehmerinnen und Unternehmer mit 50, 55 und 60 auf der Agenda stehen sollte?

Stärkung der privaten Vorsorge im Nachfolgeprozess

Das im Betrieb gebundene Vermögen ist für viele Unternehmerinnen und Unternehmer der wichtigste Baustein der privaten Vorsorge. Die Experten des Unternehmerdesk der LUKB wissen, wie daraus ein tragfähiges Fundament wird. 

Andreas Weisshaupt leitet den Unternehmerdesk der LUKB. Der Jurist und Finanzspezialist hat viel mit Unternehmerinnen und Unternehmern zu tun, die daran sind, ihren Nachfolgeprozess einzuleiten oder ihn bereits gestartet haben. 

Dabei beobachtet er in Sachen Vermögensbildung immer wieder ein erstaunliches Missverhältnis: Obwohl die meisten Inhaber die finanzielle Sicherung des Lebensabends als zentrales Ziel der Nachfolgeregelung benennen, schenken sie ihren privaten Vermögensverhältnissen nur wenig Aufmerksamkeit.

«Vielen Unternehmerinnen und Unternehmer», sagt Weisshaupt, «ist nicht bewusst, dass sich Versäumnisse während der aktiven Zeit im Ruhestand nur schwer korrigieren lassen». Um Überraschungen zu vermeiden, empfehlen er und seine Mitarbeiter ein konsequentes Vorgehen zwischen dem 50. und 60. Geburtstag. 


Lohn und Dividenden

Die meisten Unternehmerinnen und Unternehmer zahlen sich einen vergleichsweise tiefen Grundlohn und stocken ihr Einkommen mit ermässigt besteuerten Dividendenzahlungen auf. Spätestens mit Erreichen des sechsten Lebensjahrzehnts sollte man diese Strategie überdenken, sagt Andreas Weisshaupt. Denn ein höherer versicherungspflichtiger Lohn oder höhere Sparbeiträge führen zu höheren Pensionsansprüchen im Alter und vergrössern gleichzeitig das so genannte Einkaufspotential bei der Vorsorgeeinrichtung. Diese Nachzahlungen können im Normalfall steuerlich abgesetzt werden, damit lässt sich die berufliche Vorsorge schrittweise aufbessern. 


Immobilien und andere nichtbetriebsnotwendige Mittel

Das Unternehmertum hat viele schöne Seiten. Eine davon ist die Möglichkeit, Anschaffungen über die Firma laufen zu lassen – sei es das Auto, ein Kunstwerk oder eine Renditeimmobilie. Gemeinsam ist all diesen Vermögenswerten, dass sie nicht betriebsnotwendig sind. Mit 55 ist es an der Zeit, die private und betriebliche Wirtschaftstätigkeit zu entflechten. «Aufgrund der finanziellen Volumina», so Weisshaupt, «steht dabei die Ausgliederung des Immobilienbesitzes im Vordergrund». Diese Reduktion des Betriebsvermögens ist auch finanziell attraktiv für einen potentiellen Nachfolger, welcher den Betrieb übernehmen möchte. Eine Finanzierung ist so einfacher zu erzielen.


Die Strukturierung der Übergabe

Tritt im Rahmen einer Nachfolgeregelung eine natürliche Person als Käuferin oder Käufer auf, geht die Transaktion selten in einem Zug über die Bühne. Bei vielen Buy-Ins oder Buy-Outs erwirbt der Käufer das Übernahmeobjekt über eine eigens gegründete Akquisitionsgesellschaft, deren einziger Zweck die Amortisation des Kaufpreises ist. «Mit 60», so Andreas Weisshaupt, sollten sich abtretende Unternehmer mit den Bedingungen beschäftigen, die sie einer Akquisitionsgesellschaft gewähren wollen und können; die Rede ist von allfälligen Verkäuferdarlehen oder Earn-Out-Komponenten bei der Abzahlung. Beides muss bei den finanziellen Planrechnungen zum dritten Lebensabschnitt berücksichtigt werden.

Mit dem Eintritt ins AHV-Alter stellen sich weitere Fragen, deren Beantwortung Lebensstil und Hinterlassenschaft stark beeinflussen: Weiterarbeiten in einem Teilpensum? Rente, Einmalauszahlung oder eine Mischung der beiden Optionen für die angesparten Vorsorgeansprüche? Welche Anlagestrategie des Vermögens soll gewählt werden? 

Wieder gilt es abzuwägen zwischen persönlichen, familiären, finanziellen und steuerlichen Prioritäten. «Patentlösungen», so Andreas Weisshaupt vom Unternehmerdesk gebe es nicht. Aber: «Wer zwischen 50 und 60 seine Hausaufgaben gemacht hat, kann sich mit 65 für alle weiteren Schritten Zeit nehmen». 


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