Vorsorgelücke

Was ist eine Vorsorgelücke, wie lässt sie sich umgehen und wo liegt der Unterschied zu einer Beitragslücke?

Was ist eine Vorsorgelücke?

Die Altersvorsorge in der Schweiz basiert auf dem Drei-Säulen-Prinzip. Die AHV als erste Säule hat zum Ziel, den existenziellen Minimalbedarf abzudecken. Ergänzt wird die AHV durch die zweite Säule, der beruflichen Vorsorge BVG. Die beiden Säulen decken ca. 60% des bisherigen Erwerbseinkommens. Bei den restlichen rund 40% spricht man von einer Vorsorgelücke. 

Die 1. und die 2. Säule haben zusammen den Auftrag, den Lebensstandard nach der Pensionierung in angemessener Weise sicherzustellen. Konkret bedeutet dies, dass die Rentenleistungen der beiden Säulen ungefähr 60% des bisherigen Erwerbseinkommens decken sollen. Bei den restlichen rund 40% spricht man von einer Vorsorgelücke. Diese wird geschlossen, indem man seinen Lebensstandard im Pensionsalter bescheidener gestaltet und/oder auf privates Vermögen zurückgreift, das vorher aufgebaut wurde – zum Beispiel mit der steuerbegünstigten Säule 3a.

Unterschied zur Beitragslücke

Eine solche Vorsorgelücke ist nicht zu verwechseln mit einer Beitragslücke, die sowohl bei der AHV als auch bei Ihrer Pensionskasse entstehen kann. Eine allfällige Beitragslücke schmälert die Rentenleistungen und vergrössert so den Vermögensbedarf ab der Pensionierung zusätzlich.

Mögliche Beitragslücken bei der AHV

Damit Sie eine ungekürzte AHV-Rente erhalten, müssen Sie die vollen Beitragsjahre erfüllen, das heisst ab Alter 21 durchgehend bis zum AHV-Rentenalter die Mindestbeträge pro Jahr abgerechnet haben. Fehlen einzelne Beitragsjahre und werden diese nicht durch die Beiträge des Ehepartners oder durch Jugendjahre abgedeckt (bezahlte Beiträge zwischen Alter 18 und 20), bestehen Beitragslücken. Für jedes Jahr mit Beitragslücke reduziert sich die Altersrente um 1/44. Sie können schriftlich oder via ahv.ch einen Gesamtauszug bestellen, um herauszufinden, ob in jedem Jahr, in welchem Sie erwerbstätig waren, ein Beitrag abgerechnet wurde oder ob Lücken bestehen. Beitragslücken können Sie jedoch nur für die letzten fünf vergangenen Jahre nachbezahlen. Beachten Sie ausserdem, dass auch bei einer vorzeitigen Erwerbsaufgabe weiterhin AHV-Beiträge zu leisten sind.

Lücken in der Pensionskasse

Die Berufliche Vorsorge BVG ist so aufgebaut, dass ab Alter 25 bis zum Pensionsalter jährlich Sparbeiträge einbezahlt werden. Lücken können hier entstehen, wenn das Erwerbseinkommen über eine gewisse Zeit wegfällt oder das Einkommen unter die Eintrittsschwelle für einen Pensionskassenanschluss (22'050 Franken, Stand 2024) sinkt. Fehlen Beitragsjahre, können Sie daraus entstehende Beitragslücken oft durch freiwillige Zuzahlungen schliessen. Informieren Sie sich darum frühzeitig über Einkaufsmöglichkeiten sowie über die Voraussetzungen Ihrer Pensionskasse und lassen Sie sich beraten, ob und wie Sie diese Lücken schliessen können.

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