Freizügigkeitskonto

Was ist ein Freizügigkeitskonto, wozu wird es benötigt und wie erzielt man mehr Rendite?

Was ist das Freizügigkeitskonto?

In der Schweiz sind Sie als angestellte Person mit einem Jahreslohn von mehr als 22'050 Franken brutto bei einer Pensionskasse versichert. Diese dient Ihrer beruflichen Vorsorge (BVG), die 2. Säule des schweizerischen 3-Säulen-Systems.

Sie zahlen monatlich Beiträge ein, welche Ihnen direkt vom Lohn abgezogen werden. Ihr Arbeitgeber zahlt ebenfalls mindestens gleich hohe Beiträge auf Ihr Konto ein. Verlassen Sie aus unterschiedlichen Gründen ein Unternehmen, haben keinen neuen Arbeitgeber oder sind nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen, wird Ihr bisher angespartes Pensionskassengeld auf ein Freizügigkeitskonto einer Freizügigkeitsstiftung (Bank oder Versicherung) Ihrer Wahl überwiesen. Dort verbleibt es, bis Sie einen neuen Arbeitgeber haben. 

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?

Sobald Sie nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sind. Sei dies infolge Arbeitslosigkeit, einer beruflichen Auszeit, Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, Auslandsaufenthalt, Weiterbildung oder Babypause. Nehmen Sie nach einer Pause wieder eine berufliche Tätigkeit auf, muss das auf dem Freizügigkeitskonto deponierte Geld in die Pensionskasse des neuen Arbeitsgebers übergehen und das Freizügigkeitskonto wird aufgelöst.

Wie sieht es aus bei Selbstständigkeit?

Machen Sie sich selbstständig, sind Sie nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen und müssen somit Ihr angespartes Kapital auf ein Freizügigkeitskonto überweisen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, das Kapital vorzubeziehen und für die Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit einzusetzen. Einzahlungen auf Ihr Freizügigkeitskonto können Sie jedoch nicht vornehmen. Dafür profitieren Sie als erwerbstätige Person ohne Pensionskassen-Anschluss von höheren Maximalbeträgen in der Säule 3a (2023: 20% des Netto-Erwerbseinkommens, maximal 35'280 Franken).

Wann kann ich mir das Freizügigkeitskapital auszahlen lassen?

Das Geld auf dem Freizügigkeitskonto ist für Ihre Altersvorsorge vorgesehen und ist in der Regel bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung gesperrt. Eine vorzeitige Auszahlung auf ein Privatkonto ist bei folgenden Ausnahmen grundsätzlich möglich:

  • Pensionierung (frühestens 5 Jahre vor und spätestens 5 Jahre nach der ordentlichen Pensionierung)
  • Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Selbstständige Erwerbstätigkeit (hauptberuflich)
  • Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Auswanderung


Warum es sich lohnt, einen Vorbezug später wieder einzuzahlen, erfahren Sie in unserem Ratgeber «Rückzahlung in Pensionskasse»

Kann ich mein Freizügigkeitskapital in Wertschriften anlegen?

Ja. Im aktuellen Tiefzinsumfeld ist es ohnehin nicht ratsam, Ersparnisse längerfristig auf einem Konto ruhen zu lassen. Wenn Sie also wissen, dass Ihr Freizügigkeitskapital während mehreren Jahren auf dem Freizügigkeitskonto liegen bleibt, ist es eine sinnvolle Alternative, das Geld in Anlagefonds zu investieren. Ihr Vorteil: Die Rendite ist mit grosser Wahrscheinlichkeit deutlich höher als bei der Kontolösung. Für diese erhöhte Renditechance müssen Sie jedoch auch Schwankungsrisiken hinnehmen. Grundsätzlich gilt: Je länger der Anlagehorizont und je höher ihre Risikobereitschaft, desto besser sind Ihre Renditechancen.

Welche Anlagestrategie passt zu mir?

Wenn Sie Geld in Wertschriften investieren, haben Sie die Auswahl zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien. Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des Vorsorgefonds ist der Aktienanteil. Er bestimmt massgeblich die Renditechancen und das Risiko. Bei unseren Expert-Vorsorgefonds können Sie den Aktienanteil individuell wählen: 25%, 45%, 75%, oder 100%. So kann die Anlage optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Entscheidung hängt vom Anlagehorizont, von der Renditeerwartung und Ihrer Risikosituation ab. Das heisst, Sie müssen sich bewusst sein, wie viel Risiko Sie eingehen können (Risikofähigkeit) und möchten (Risikobereitschaft). Eine persönliche Beratung hilft Ihnen, die optimale Vorsorgelösung zu finden.
 

  • Wussten Sie, dass ...
    Unsere Expert-Vorsorgefonds zählen zu den ganz wenigen Vorsorgefonds, die bei Erreichen des Pensionsalters nicht zwingend verkauft werden müssen, sondern kostenlos ins private Wertschriftendepot übertragen werden können. So bleiben Sie flexibel, was den Zeitpunkt des Verkaufs anbelangt. 
Haben Sie Fragen? Gerne sind wir für Sie da – persönlich und unverbindlich

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