Welche Unterschiede gibt es zwischen Ehe und Konkubinat?

Die Ehe und das Konkubinat unterscheiden sich bei der Vorsorge grundlegend. Beide Lebensformen weisen rechtliche und finanzielle Unterschiede auf. Wir erklären die wichtigsten Unterschiede und bieten eine Übersicht.

Erbrechtliche Situation

Falls Sie keine besonderen Anordnungen getroffen haben, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Verschaffen Sie sich mit dem kostenlosen Erbrechner der LUKB einen Überblick über Ihre persönliche Nachlasssituation.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die gesetzliche Erbfolge:

Konkubinat Heirat / eingetragene Partnerschaft *
ohne Nachkommen

Es erben:

  • Die Mutter beziehungsweise deren Nachkommen 1/2 des Nachlasses
  • Der Vater beziehungsweise dessen Nachkommen 1/2 des Nachlasses
  • Die Eltern beziehungsweise deren Nachkommen geniessen keinen Pflichtteilsschutz. Mit einem Testament kann der gesamte Nachlass an den Konkubinatspartner zugewiesen werden.

Es erben:

  • Der überlebende Partner 3/4 des Nachlasses
  • Die Eltern bzw. deren Nachkommen 1/4 des Nachlasses
  • Die Eltern beziehungsweise deren Nachkommen geniessen keinen Pflichtteilsschutz. Mit einem Testament kann der gesamte Nachlass an den Ehepartner zugewiesen werden.
mit Nachkommen

Es erben:

  • Die Nachkommen den ganzen Nachlass zu gleichen Teilen
  • Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt 1/2 des gesamten Nachlasses. Mit einem Testament können die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und die freie Quote (1/2) an den Konkubinatspartner zugewiesen werden.

Es erben:

  • Der überlebende Partner 1/2 des Nachlasses
  • Die Nachkommen 1/2 des Nachlasses
  • Der Pflichtteil der Nachkommen beträgt 1/4 des gesamten Nachlass. Mit einem Testament können die Nachkommen auf den Pflichtteil gesetzt und die freie Quote (3/4) an den Ehepartner zugewiesen werden.

* Bis zum 1. Juli 2022 konnten zwei Personen gleichen Geschlechts ihre Partnerschaft eintragen lassen. Seit dem 1. Juli 2022 - der Einführung der «Ehe für alle» - können auch gleichgeschlechtliche Paare die zivile Ehe eingehen.

Vorsorge und Lebensversicherung

Vorsorgeleistungen variieren stark und können im Einzelfall erhebliche Folgen auf die Finanzen haben.

Konkubinat Heirat / eingetragene Partnerschaft *

AHV


(1. Säule, Staatliche Vorsorge)

  • Maximal zwei separate Vollrenten
  • Todesfall hat keinen Einfluss auf die AHV
  • Max. 150% des Höchstbetrages der Altersrente
  • Im Todesfall max. eine volle Einzelrente (inkl. Verwitwetenzuschlag von 20%)

Witwen- bzw. Witwerrente


(2. Säule, Berufliche Vorsorge)

  • Gesetzlich nicht vorgesehen
  • Je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung teilweise vorgesehen, sofern Voraussetzungen erfüllt sind
  • Gesetzlich vorgesehen sofern Voraussetzungen erfüllt sind

Kapital bei Pensionskassen


(2. Säule, Berufliche Vorsorge)

  • Je eigenes Pensionskassenkapital
  • Im Todesfall Begünstigung Konkubinatspartner je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung möglich
  • Keine Kapitalaufteilung bei Trennung
  • «Gemeinsames» Pensionskassenkapital
  • Bei Scheidung hälftige Teilung

Freizügigkeitskonto / -police


(2. Säule, Berufliche Vorsorge)

  • Gesetzlich nicht vorgesehen
  • Im Todesfall Begünstigung Konkubinatspartner je nach Reglement der Vorsorgeeinrichtung möglich
  • Gesetzlich vorgesehen

Gebundene Vorsorge 3a


(3. Säule, Private Vorsorge)

  • Gesetzlich nicht vorgesehen
  • Begünstigung Konkubinatspartner möglich
  • Gesetzlich vorgesehen

Allgemein rechtliche Aspekte

Eine Übersicht über die rechtlichen Unterschiede zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.

Konkubinat Heirat / eingetragene Partnerschaft *
Beistandspflicht
  • Keine
  • Gesetzlich vorgesehen
Auskunftspflicht
  • Keine
  • Gesetzlich vorgesehen
Medizinisches Auskunfts- und Vertretungsrecht
  • Gesetzlich vorgesehen
  • Allenfalls Problematik der Glaubhaftmachung, dass Konkubinat besteht. Eine Patientenverfügung schafft hier Klarheit
  • Gesetzlich vorgesehen
Güterstand
  • Keiner, vollständige Trennung der Güter
  • Güterstände gemäss Gesetz: Errungenschaftsbeteiligung, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft

Steuerliche Aspekte

Eine Übersicht über die steuerlichen Unterschiede zwischen verheirateten Paaren bzw. eingetragenen Partnerschaften und Paaren im Konkubinat.

Konkubinat Heirat / eingetragene Partnerschaft *
Veranlagung
  • Besteuerung als Einzelperson
  • Gemeinsame Besteuerung, somit auch stärkere Steuerprogression
Erbschaftssteuer
  • Im Kanton Luzern steuerbefreit
  • Seit 01.01.2018 steuerbefreit, sofern während mindestens 2 Jahren eine eheähnliche Beziehung bestand.
  • Im Kanton Luzern steuerbefreit

Güterstand in der Ehe

Welche Arten von Güterstand unterscheidet man und welcher gilt, wenn Sie kein notarieller Ehevertrag abgeschlossen haben?

Was ist ein Güterstand?

Mit dem Güterstand legen Sie fest, wem während der Ehe was gehört und wie Vermögen und Schulden bei Scheidung oder Tod aufgeteilt werden. In der Schweiz gibt es drei verschiedene Güterstände: Errungenschaftsbeteiligung, Gütergemeinschaft und Gütertrennung. Sofern das Ehepaar nichts anderes vereinbart, gilt der ordentliche Güterstand, die sogenannte Errungenschaftsbeteiligung. Die Ehepartner haben getrennte Vermögen. Wie sich die einzelnen Güterstände unterscheiden, können Sie auf dem Onlineportal ch.ch/de/guterstand (Dienstleistung für Bund, Kantone und Gemeinden) nachlesen.

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Kennen Herr und Frau Schweizer Ihren Güterstand?

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Gegenseitige Absicherung

Sie fragen sich, ob Sie eine zusätzliche Versicherungsdeckung benötigen oder überversichert sind? Vorsorgeplanung bedeutet, sich aktiv mit der eigenen Zukunft zu beschäftigen. Mit der Vorsorgeberatung können Sie potenzielle Lücken in der Vorsorge rechtzeitig erkennen und passende Massnahmen treffen.

Vorsorgeberatung
Vorsorgesituation umfassend analysieren

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