Was gilt es beim Eltern werden zu beachten?

Was bedeutet der Familienzuwachs für Ihre Vorsorge und Ihre finanzielle Situation? Wir geben Ihnen hilfreiche Tipps.

Allgemeine Vorkehrungen

Mit dem Familienleben ändern sich nicht nur der Alltag und der Schlafrhythmus. Was bedeutet der Familienzuwachs für die Vorsorge und finanzielle Situation? An welche Themen sollten Sie denken und welche Vorkehrungen sind zu treffen? Wir geben hilfreiche Tipps:

  1. Kind bei der Krankenkasse anmelden
    Sie können Kinder bereits vor der Geburt bei der Krankenkasse anmelden - spätestens jedoch bis drei Monate nach der Geburt. Die Grundversicherung ist obligatorisch. Wer eine bessere Deckung als die Grundversicherung möchte, kann zudem freiwillig Zusatzversicherungen abschliessen. In der Grundversicherung enthalten ist zudem die Absicherung des Kindes gegen Unfall.
  2. Budget erstellen
    Eine Familie zu gründen hat erhebliche Auswirkungen auf das verfügbare Budget. Nachdem Sie als werdende Eltern die Aufteilung der Erwerbs- und Familienarbeit gemeinsam definiert haben, gilt es, darauf abgeleitet ein Familienbudget zu erstellen. Unser Budget- und Sparrechner hilft, das Budget im Griff und das Sparziel vor Augen zu haben. Unser Finanzassistent im E-Banking vergleicht zudem graphisch Ihre effektiven Einnahmen und Ausgaben.
  3. Kinderzulagen zur Seite legen
    Ab dem Geburtsmonat des Kindes bis und mit dem 16. Geburtstag besteht Anspruch auf eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken pro Monat. Mit Beginn einer nachobligatorischen Ausbildung respektive ab dem 16. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie Ausbildungszulagen von mindestens 250 Franken pro Monat ausbezahlt. Diese Zulagen erhalten Sie bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahr. Wenn es die finanzielle Situation zulässt, lohnt es sich, die Kinder- und Ausbildungszulagen für eine spätere Weiterbildung der Kinder zur Seite zu legen. Berechnungsbeispiel: Rückstellungen über 20 Jahre ergeben bei einer angenommenen Rendite von 2% rund 60'000 Franken. Ein schöner Batzen, wenn es zum Beispiel um die Finanzierung eines Studiums geht.
  4. Kinderabzüge in der Steuererklärung
    Eltern können in ihrer Steuererklärung Abzüge für ihre Kinder in Anspruch nehmen. Der Kinderabzug ist nach Alter und Ausbildung ausgestaltet. Sofern aufgrund Erwerbstätigkeit, Aus- oder Weiterbildung oder Erwerbsunfähigkeit Fremdbetreuungskosten (Kinderhort, Tagesheim, Tageseltern usw.) angefallen sind, können Sie einen solchen Abzug in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
  5. Bankkonto für Ihr Kind eröffnen
    Eltern können bereits ab Geburt des Kindes ein Jugendsparkonto bei der LUKB eröffnen. Das Vermögen auf einem Jugendsparkonto gilt als gebundenes Kindsvermögen. Somit dürfen Eltern das Vermögen nicht für eigennützige Ausgaben wie beispielsweise Steuern oder Versicherungen nutzen.
    Als Alternative zum klassischen Sparkonto ist der Geschenk-Fondssparplan ideal. Die Schenkerin oder der Schenker entscheidet, ob und wann der Geschenk-Fondssparplan übergeben werden soll. Das Vermögen wird regelmässig in Anlagefonds investiert und nimmt so an der Entwicklung der Finanzmärkte teil (Renditechancen).

Vorsorge-Kit «Familie absichern» – das Wichtigste kompakt zusammengefasst

Finanzielle Vorkehrungen

Sichern Sie sich rechtzeitig ab, damit Ihre Familie möglichst nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten muss.

  1. Finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit
    Arbeitsunfähigkeit (z.B. Invalidität) ist ein schwerer Schlag für eine Familie. Trifft ein unerwartetes Ereignis ein, sind die gesetzlichen Leistungen aus der 1. und 2. Säule oft weit tiefer als das Einkommen. Umso wichtiger ist es deshalb, sich rechtzeitig abzusichern, damit die Familie in Folge von Erwerbsunfähigkeit möglichst nicht auf den gewohnten Lebensstandard verzichten muss.
    Durch einen Erwerbsausfall können finanzielle Engpässe entstehen. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente/-versicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern. Diese Versicherung löst im Leistungsfall regelmässige Zahlungen zur Ergänzung der übrigen Rentenleistungen aus. Eine Erwerbsausfall-Versicherung ist nicht in jedem Fall notwendig, dies hängt von den bestehenden Versicherungen und den Leistungen der Pensionskasse sowie Ihrem persönlichen Budget und dem vorhandenen Vermögen ab.
    Finden Sie hier mehr zum Thema Lohnausfall.
  2. Finanzielle Absicherung bei Tod
    Die Absicherung des Todesfalls kann zusätzlich mit einer Todesfallrisikoversicherung erfolgen. Diese Versicherung ist sinnvoll, wenn die bestehenden Todesfallleistungen aus AHV, Pensionskasse und eventuell weiteren Versicherungen nicht genügen, um Angehörige finanziell sicherzustellen. Sie eignet sich beispielsweise, um eine Hypothekarfinanzierung abzusichern, für die Finanzierung einer professionellen Kinderbetreuung beim Tod eines Elternteils, damit der überlebende Elternteil Vollzeit arbeiten kann oder auch für die Auszahlung der Erbanteile an die Nachkommen.
  3. Finanzielle Auswirkungen bei Reduktion des Arbeitspensuns
    Mit dem Familienzuwachs kann aufgrund Kinderbetreuung und weiteren familiären Verpflichtungen auch die Reduktion des Arbeitspensums oder eine vollständige Erwerbsaufgabe ein Thema werden. Eine Reduktion des Arbeitspensums oder die vollständige Erwerbsaufgabe hat immer Einfluss auf die finanzielle Situation (Budget, Risikoabsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und Tod sowie Renten im Alter). In unserem Ratgeber «Teilzeitarbeit» sind Auswirkungen von Teilzeitbeschäftigung oder Erwerbsaufgabe auf die eigene Vorsorge aufgeführt. 
Vorsorgeberatung
Vorsorgesituation umfassend analysieren

Mit der Vorsorgeberatung können Sie potenzielle Lücken in der Vorsorge rechtzeitig erkennen und passende Massnahmen treffen. 


Erbrechtliche Vorkehrungen

Maximieren Sie die erbrechtliche Begünstigung Ihrer Familie durch gezielte Massnahmen.

Je nach Vermögens- und Familiensituation kann die Begünstigung auf güterrechtlicher Ebene mittels Ehevertrag verbessert werden. Beispielsweise durch die sogenannte Vorschlagszuweisung. Damit fällt die gesamte Errungenschaft dem überlebenden Ehegatten zu, lediglich das Eigengut fällt in den Nachlass. Allenfalls kann auch der Wechsel des Güterstands zur Gütergemeinschaft geprüft werden.

Die gesetzlich vorgesehene Erbfolge und Nachlassaufteilung können mittels Testament oder Erbvertrag geändert werden. So können beispielsweise die Lebenspartner gegenüber den Kindern bessergestellt werden, indem die Kinder mit einer Verfügung von Todes wegen auf den Pflichtteil gesetzt und die freie Quote dem Partner bzw. der Partnerin zugewiesen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, mittels Anordnung im Todesfall die eigenen Wünsche gegenüber den Angehörigen zu formulieren.

Verwenden Sie unseren Erbrechner, damit Sie einen Überblick über Ihre persönliche, erbrechtliche Situation erhalten. 

Mehr über den Erbrechner erfahren 


Rechtliche Vorkehrungen

In einem Vorsorgeauftrag kann nebst der Regelung, wer einem im Falle der Urteilsunfähigkeit vertreten soll, auch der Wunsch betreffend Obhut und Sorge der Kinder festgehalten werden, für den Fall, dass beide Elternteile urteilsunfähig sind.


Zusätzliche Vorkehrungen für Eltern im Konkubinat

In einer partnerschaftlichen Beziehung sollten Sie unbedingt noch weitere Regelungen treffen.

  1. Kindesanerkennung vornehmen
    Ohne besondere Vorkehrungen entsteht mit der Geburt kein rechtliches Kindesverhältnis zum Vater. Er hat aber die Möglichkeit, das Kind anzuerkennen. Die Kindesanerkennung kann vor oder nach der Geburt bei jedem regionalen Zivilstandsamt vorgenommen werden.
  2. Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge
    Mit einer Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge bestätigen Sie, dass Sie gemeinsam die Verantwortung für das Kind übernehmen. Die Erklärung kann zusammen mit der Kindesannerkennung beim Zivilstandsamt oder bei der Kindesschutzbehörde eingereicht werden. Mit der Abgabe der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge können Sie gleichzeitig auch eine Vereinbarung über die Anrechnung der Erziehungsgutschriften bei der AHV treffen. Sie können dadurch bestimmen, ob einem Elternteil die ganze Gutschrift oder beiden Elternteilen je die Hälfte angerechnet werden soll.
  3. Sorgerechts- und Unterhaltsaufteilung regeln
    Mit einer Sorgerechts- und Unterhaltsaufteilung regeln Sie nebst dem Sorgerecht auch die Unterhaltspflicht. Eine solche Vereinbarung muss von der Erwachsenen- und Kindesschutzbehörde (KESB) genehmigt werden.
Ratgeber
Im Konkubinat absichern

Was Sie unbedingt regeln sollten, wenn Sie im Konkubinat leben.



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